Krieg und Recht
Kriege sind selten rechtsfreie Räume. Die unterschiedlichsten Gesellschaften
haben immer wieder versucht, die Ausübung auch extremer Gewalt bestimmten
Regeln zu unterwerfen. Mit dem, was eine Gesellschaft in einem Krieg für
geboten, erlaubt und verboten erklärt, definiert sie sich selbst. Nach
der Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges war man in Europa um
die Schaffung eines staatenübergreifenden Kriegsrechts bemüht. Zu
Beginn des 20. Jahrhunderts unterzeichneten eine Reihe von Staaten, darunter
das ...
Deckblatt
der Heeresdienstvorschrift aus dem Jahr 1940 mit dem Text des Abkommens und
der Landkriegsordnung
Bundesarchiv/Militärarchiv, RHD 6/13,1