Repressalien und Geiselerschießungen
Nach damals geltendem Kriegs- und Völkerrecht war es zulässig,
Repressalien (Gegenmaßnahmen) gegen die Zivilbevölkerung zu ergreifen
und sogar als »Sühne« Geiseln zu erschießen, um
Anschläge auf Soldaten abzuwehren und um die Besatzungsherrschaft zu
sichern. Die deutsche Wehrmacht nutzte in ganz Europa diese Möglichkeit
in einem verbrecherischen Maße. In Frankreich, Norwegen, Italien, Serbien
und Griechenland wurden Zehntausende Zivilisten erschossen.
»Abführen
der Geiseln zur Erschießung im Umfeld der Waggonfabrik in Kraljevo,
Oktober 1941«
Militärmuseum Belgrad, Nr. 20849